Projektantrag
stellen

  • Förderanträge müssen innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden, damit sie in der darauffolgenden Vorstandssitzung berücksichtigt werden können. Dies stellt sicher, dass unser Vorstand genügend Zeit hat, die Anträge zu prüfen und zu bearbeiten, bevor Entscheidungen getroffen werden.
  • Nachdem Sie Ihre Projektdaten eingegeben haben, senden wir Ihnen eine Zusammenfassung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
  • Bitte prüfen Sie die Angaben sorgfältig und senden uns anschließend einen unterschriebenen Ausdruck dieser E-Mail per Post zu. Bitte denken Sie an die aktuellen Nachweise der Gemeinnützigkeit. Die Unterlagen können Sie bei der Antragstellung als Dokument hochladen.

     

     








Für eine ausführliche Beschreibung des Projektes nutzen Sie bitte den folgenden Upload. Folgende Fragen sind hierbei nach Möglichkeit zu beantworten:

1. Welchen Nutzen erwarten Sie für die Praxis, das Fachgebiet etc.?

2. Führt das Projekt zu materiellen Ergebnissen (Tagungsdokumentation, Ausstellung, Publikation, CD-ROM etc.)?

3. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen Sie?

4. Wir bitten Sie, die Bewertungsmaßstäbe und Kriterien und benennen, anhand derer Sie den Erfolg Ihres Vorhabens messen wollen; hierbei ist nach Zielen, Ablauf und Ergebnissen zu unterscheiden.

5. Welche Arbeitsinstrumente wollen Sie für die Bewertung einsetzen?
Es wird grundsätzlich ein zeitnah verfasster Status- bzw. Abschlussbericht nach Ablauf des Projektförderzeitraums erwartet.

6. Wenn das Projekt fortgesetzt werden soll, wie planen Sie die finanzielle, organisatorische und institutionelle Sicherung?

7. Fügen Sie ggf. Referenzen/Gutachten zum Antragsteller oder zum Projekt hinzu.

Hinweis zur Antragstellung

Förderanträge müssen spätestens bis zum 
15. August 2025 in der Stiftung eingehen.

Projekt einreichen